Es gilt ein Sollzinssatz für den S-Dispositionskredit von 10,95 % p.a. und ein Sollzinssatz für die geduldete Kontoüberziehung von 10,95 % p.a., jeweils für die Zeit und Höhe der Nutzung bei vierteljährlicher Abrechnung.
Die Anpassung des Sollzins- und des Überziehungszinssatzes richtet sich nach der Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes: Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank.
Überprüfungsintervall | 1/4 jährlich |
Neuer Zinssatz gültig ab | am 10. des Folgemonats eines abgeschlossenen Vierteljahres, d.h. 10.01., 10.04., 10.07. und 10.10. |
Anpassungsschwelle | größer oder gleich 0,25, d.h. bei Veränderung des Referenzzinssatzes um >/= 25 BP nach oben oder unten erfolgt die Anpassung des Nominalzinssatzes im Verhältnis 1:1 um die ermittelte Anpassungsschwelle nach oben oder nach unten. Beispiele: Bei Veränderung des Referenzzinssatzes um + 0,30% erhöht sich der Zinssatz auch um 0,30%. Bei Veränderung des Referenzzinssatzes um + 0,15% bleibt der Zinssatz gleich. |
Externer Referenzzinssatz | Rendite für Pfandbriefe mit jährlicher Kuponzahlung/RLZ 1 Jahr/gleitender Durchschnitt gem. Bundesbankstatistik. Überprüfungsstichtag, d.h. Dezember, März, Juni, September (jeweils aufgerundet auf volle 0,05%-Punkte) |
Quelle | Pfad: Zinssätze und Renditen > Zinsstruktur am Rentenmarkt – Schätzwerte > Pfandbriefe (Hypothekenpfandbriefe und Öffentliche Pfandbriefe) > Aus der Zinsstruktur abgeleitete Renditen für Pfandbriefe mit jährlichen Kuponzahlungen / gleitende Durchschnitte (Monatswerte) > Zeitreihe BBSIS.M.I.ZAR.GD.EUR.S122.B.A100.R01XX.R.A.A._Z._Z.A: Aus der Zinsstruktur abgeleitete Renditen für Pfandbriefe mit jährl. Kuponzahlungen / RLZ 1 Jahr / gleitende Durchschnitte |
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